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IHK-GfI Open-Source-Lizenz
Präambel
Diese Lizenz dient der Einräumung von Nutzungsrechten an Werken des Lizenzgebers
IHK-GfI mbH
Hörder Hafenstraße 5
44263 Dortmund.
Die Lizenz verfolgt den Zweck, die von der IHK-GfI mbH im Zusammenhang mit der
Entwicklungsplattform bereitgestellten Werke als Open-Source-Software zur Nutzung
durch jedermann freizugeben. Die Rechte an diesen Werken werden unentgeltlich gewährt.
Ein Verzicht des Lizenzgebers auf Urheber- und Patentrechte findet nicht statt, vielmehr werden mit
dieser Lizenz lediglich einfache Nutzungsrechte eingeräumt.
Zweck der Lizenz
Durch die freie Zurverfügungstellung der Werke und/oder des zugrunde liegenden Quelltexts soll die
Anwendungsentwicklung für die Domäne IHK vereinfacht und die IT-Sicherheit erhöht werden.
Zudem soll die Möglichkeit einer Zusammenarbeit am Werk entstehen, welche Fehlerbehebungen
und Fortentwicklungen sichern soll. Dies verpflichtet die jeweiligen Lizenznehmer zugleich, bei jeder
Verwertung des Werks dafür Sorge zu tragen, dass neue Nutzer eine Kopie dieses Lizenztextes
erhalten und Zugriff auf das Werk nehmen können. Eine weitere Verpflichtung der Lizenznehmer
betrifft die Fortentwicklung des Werks: Änderungen am Werk, die ein Lizenznehmer an den
Lizenzgeber gibt, werden erneut dieser Lizenz unterworfen und damit für jedermann freigegeben.
Diese Vorgehensweise gewährleistet eine Weiterentwicklung des Werks im Interesse aller Nutzer.
Abschluss der Lizenz und Vertretungsbefugnis
Die vorliegenden Lizenzbestimmungen verstehen sich als Angebot an jedermann auf Abschluss eines
Lizenzvertrags. Das Angebot bezieht sich auf alle Werke, die durch einen Hinweis diesen
Lizenzbestimmungen unterstellt worden sind. Die Annahme erfolgt schriftlich oder in Textform oder
durch die Vornahme entsprechender Nutzungshandlungen.
Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen eines Dritten oder einer anderen juristischen Person
abschließen, erklären Sie, dass Sie befugt sind, dieses Unternehmen und seine verbundenen
Unternehmen an diese Bedingungen zu binden. Wenn Sie keine solche Befugnis haben oder wenn Sie
mit den Lizenzbestimmungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die unter diese Lizenz gestellten
Werke nicht verwenden, bearbeiten und/oder verbreiten. Diese Vereinbarung gilt nur für die unter
diese Lizenz gestellten Werke, unabhängig davon, ob auf andere Werke verwiesen wird und/oder
andere Werke beschrieben werden.
I. Definitionen
1. "Lizenz" meint die Vorgaben zur Nutzung, Verarbeitung und Verbreitung, wie sie sich aus
diesem Dokument ergeben.
2. "Lizenzgeber" meint den Urheber und/oder den Inhaber der Nutzungsrechte, der die
Regelungen dieser Lizenz vorgibt.
3. "Sie" oder "Ihnen2 oder "Lizenznehmer" oder "Nutzer" meint eine natürliche oder juristische
Person, welche Rechte aus dieser Lizenz ableiten können.
4. "Werk" meint das urheberrechtliche Erzeugnis (bspw. Software, Library, Control),
unabhängig davon, ob es sich im Quelltext oder in kompilierter Form befindet, und welches
unter dieser Lizenz mit Hinweis auf diese Lizenz zur Verfügung gestellt wird.
5. "Abgeleitetes Werk" meint jegliches Erzeugnis, unabhängig davon, ob es sich im Quelltext
oder in kompilierter Form befindet, und welches auf dem Werk basiert oder davon abgeleitet
ist, und welches auch unter Beachtung von redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen,
Ausarbeitungen oder anderweitige Umgestaltungen ein eigenständiges urheberrechtliches
Erzeugnis darstellt.
6. "Mitwirkungswerk" meint ein urheberrechtliches Erzeugnis, welches die ursprüngliche
Version des Werks und jegliche Änderungen oder Beifügungen zu dem Werk oder dem davon
Abgeleiteten Werk enthalten, welches dem Lizenzgeber mit der Absicht zur Verfügung
gestellt wird, die Änderungen und/oder Beifügungen zu übernehmen und in das Werk
einzubinden. Im Sinne dieser Lizenz meint das zur Verfügung stellen jegliche Form der
elektronischen, mündlichen, schriftlichen Kommunikation mit dem Lizenzgeber und/oder
seinem Vertreter, insbesondere über elektronische Mailing-Listen, Quelltext-
Kontrollsysteme, Quelltext-Versionsverwaltungssysteme, Fallbearbeitungssysteme, die von
dem Lizenzgeber verwaltet und/oder bedient werden und der Diskussion und/oder der
Verbesserung des Werks dienen.
II. Überlassung
(1) Das mit dieser Lizenz verbundene Werk wird Ihnen schenkweise überlassen.
(2) Die Überlassung steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Bestimmungen dieser
Lizenz eingehalten werden.
(3) Aufgrund der schenkweisen Überlassung ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Werk vor einem
produktiven Einsatz zu testen, also bspw. Kompatibilitäts- und Sicherheitstests, sowie
Plausibilitätsprüfungen (insbesondere hinsichtlich der durch das Werk verarbeiteten Daten,
bspw. durch den Einsatz von Testdaten) auf einem Testsystem durchzuführen. Zudem stellt der
Lizenznehmer sicher, dass die jeweilige Infrastruktur - auf der das Werk eingesetzt wird -
abgesichert wird, um bspw. eine Überlastung oder Überbuchung auszuschließen. Dem
Lizenznehmer ist bekannt, dass das Werk auch Beifügungen durch Dritte (Contributions)
enthalten kann, die vom Lizenzgeber nicht umfänglich geprüft wurden. Der Lizenznehmer
sichert dem Lizenzgeber zu, dass er ohne einen angemessenen Test das Werk nicht produktiv
einsetzt.
III. Einräumung von Nutzungsrechten
Der Lizenzgeber räumt dem jeweiligen Lizenznehmer an dem Werk das einfache (nicht
ausschließliche) Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht gilt für die derzeit bekannten und
üblichen Nutzungsarten im Bereich der digitalen Nutzung, bspw. Online-Nutzung im Internet,
Upload/Download, Web-Sites, Digitalisierung aus anderen Nutzungsarten, mobile Nutzung in
Apps, Embedded Content, Browsing, Application-Service-Providing, Speichern auf Datenträgern
und im Arbeitsspeicher, Bildschirmwiedergabe, Ausdruck.
IV. Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung
(1) Für die Vervielfältigung und die Verbreitung des Werks gilt diese Lizenz. Sie sind verpflichtet,
jedem Vervielfältigungsstück des Werks eine Kopie dieser Lizenz beizulegen oder ersatzweise die
Lizenz zu benennen und auf die URL dieser Lizenz zu verweisen. Machen Sie das Werk öffentlich,
so müssen Sie dem Nutzer die Möglichkeit geben, diese Lizenz gebührenfrei herunterladen zu
können oder Sie haben ersatzweise die Lizenz zu benennen und auf die URL dieser Lizenz zu
verweisen. Sie haben bei der Verbreitung sowie bei der öffentlichen Zugänglichmachung durch
einen ausdrücklichen Vermerk auf die Geltung dieser Lizenz hinzuweisen.
(2) Sie haben das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werks zu bearbeiten oder auf andere Weise zu
verändern und entsprechend bearbeitete oder veränderte Werke (Abgeleitetes Werk) unter den
Bedingungen dieser Lizenz zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen,
soweit Sie im übrigen die Bedingungen dieser Lizenz (insbesondere die Voraussetzungen aus
Abs. 1) erfüllen.
(3) Es ist Ihnen ausdrücklich gestattet, das Werk oder Teile des Werks mit anderen Werken oder
Teilen anderer Werke, welche nicht unter dieser Lizenz stehen, innerhalb eines einheitlichen
Gesamtwerks zu kombinieren, soweit Sie im übrigen die Bedingungen dieser Lizenz
(insbesondere die Voraussetzungen aus Abs. 1) erfüllen, also das Werk an sich weiter unter
dieser Lizenz steht.
(4) Wenn Sie durch eine Bearbeitung oder sonstige Veränderung des Werks Urheberrechte
erwerben, so können Sie diese dieser Lizenz unterstellen, soweit Sie das bearbeitete oder
veränderte Werk veröffentlichen oder verwerten.
V. Mitwirkung
(1) Wenn Sie Vervielfältigungsstücke des Werks bearbeitet oder auf andere Weise verändert haben,
und diese bearbeiteten oder veränderten Werke (sog. Mitwirkungswerke) an den Lizenzgeber
geben (submission of contribution), damit diese in das ursprüngliche Werk übernommen
werden (Fortentwicklung), dann stellen Sie das Mitwirkungswerk unter diese
Lizenzbedingungen.
(2) Der Lizenznehmer hat die Mitwirkungswerke angemessenen Sicherheitstests zu unterziehen.
Insbesondere garantiert der Lizenznehmer, dass das Mitwirkungswerk nur den bestimmten und
erwartbaren Zweck erfüllt. Der Lizenznehmer behält sich das Recht vor, nicht jedes
Mitwirkungswerk anzunehmen.
(3) Wenn Sie an dem Mitwirkungswerk ein Patent erwerben oder wenn die Nutzung des Werks in
vorbestehende Patente von Ihnen eingreift, so müssen Sie die Nutzung dieser Patente
zugunsten aller anderen gegenwärtigen und künftigen Lizenznehmer in dem Umfang gestatten,
der erforderlich ist, um die durch diese Lizenz gewährten Rechte an der von Ihnen
veröffentlichten Version des Mitwirkungswerks weiterhin uneingeschränkt und ohne zusätzliche
Verpflichtungen oder Kosten ausüben zu können.
VI. Markenrechte
Diese Lizenz stellt keine Berechtigung dar, Markenrechte und/oder Produkt-
/Geschäftsbezeichnungen des Lizenzgebers zu nutzen. Davon ausgeschlossen ist die angemessene
Verwendung zur Beschreibung des Werks und zur Vervielfältigung einer NOTICE-Datei.
VII. Haftung
(1) Der Lizenzgeber haftet unabhängig vom Rechtsgrund unbeschränkt für Schäden und
Aufwendungen, die
* durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
* vorsätzlich oder grob fahrlässig;
* durch arglistig verschwiegene Rechts- oder Sachmängel verursacht wurden;
* dem Umfang einer übernommenen Garantie entsprechen oder
* soweit sich die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz richtet.
(2) Bei fahrlässiger Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den bei
Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangener Gewinn und Nutzungsausfall, ist
ausgeschlossen.
(4) Die Haftungshöchstsumme ist auf 10.000,00 Euro (in Worten: Zehntausend Euro) begrenzt.
Ausdrücklich ausgenommen ist hiervon die Haftung gemäß Absatz 1.
(5) Im übrigen ist jegliche Haftung des Lizenzgebers über das gesetzlich geforderte Maß
ausgeschlossen.
VIII. Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche gegen den Lizenzgeber beträgt ein (1) Jahr, mit Ausnahme
von
* Ansprüchen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Lizenzgebers
beruhen;
* Schadenersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
oder der Freiheit beruhen,
* Ansprüche, die durch arglistig verschwiegene Rechts- oder Sachmängel der Software
verursacht wurden und
* Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Verjährungsfrist beginnt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
IX. Zuwiderhandlungen, Urheberbezeichnungen, Vermerke, Hinweise
(1) Jede Nutzung des Werks entgegen den Bedingungen dieser Lizenz beendet unmittelbar die
Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden. Die Nutzungsrechte Dritter, die sich von dieser Lizenz
ableiten, bestehen weiter, soweit die Bedingungen dieser Lizenz eingehalten werden.
(2) Die vom Urheber des ursprünglichen Werks und dem Urheber der Änderungen angebrachten
Urheberbezeichnungen und die diesbezüglichen Datumsangaben sowie alle Vermerke, die auf
die Geltung dieser Lizenz hinweisen, dürfen vom Lizenznehmer nicht entfernt werden.
(3) Wenn bei der Installation oder beim Start des veränderten Werks Lizenz- oder
Vertragsbedingungen oder Hinweise auf die Rechtsinhaber angezeigt werden, dann muss ein
Hinweis angezeigt werden, der auf diese Lizenz, sowie auf den oder die Rechtsinhaber an den
ersten unter dieser Lizenz nutzbaren Werkbestandteilen hinweist.
X. Ergänzende Bestimmungen
Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechts und/oder einem Kollisionsrecht finden keine Anwendung.
Wenn Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, oder keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
dieser Vereinbarung und der Geschäftsbeziehung mit dem Lizenzgeber ist Dortmund.
In anderen Fällen: Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung und der
Geschäftsbeziehung mit dem Lizenzgeber ist Ihr Wohnsitz oder allgemeiner Aufenthaltsort.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Vereinbarung
im übrigen nicht berührt.
Stand: 26.09.2019